Werte schaffen. Werte erhalten. Bauen gestaltet Zukunft.
Das deutsche Vergaberecht für öffentliche Bauaufträge verlangt nach der VOB/A §8 von den Bietern eine Vielzahl von Eignungsweisen. Diese mussten bisher wiederholt für jeden einzelnen Auftrag erbracht werden. Damit fielen pro Eignungsnachweis bei den Unternehmen erhebliche Kosten an. Mittlerweile gibt es die Möglichkeit, wesentliche Teile der Eignungsnachweise durch eine vorgelagerte auftragsunabhängige Präqualifikation zu ersetzen.
Durch die Präqualifikation wird das bekannte Qualitätsmanagement (QM) nach DIN EN ISO 9001 weder abgelöst noch überflüssig. Im Gegensatz zur Präqualifikation erfasst QM Abläufe innerhalb eines Unternehmens.
Die Bauwirtschaft verkauft kein fertiges Produkt, sondern die Leistungsbereitschaft, ein Bauwerk an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit nach den Vorgaben des Bauherrn oder eines anderen zu erstellen. Anders als auf dem Produktmarkt kann daher der Bauherr als Käufer nicht vorab das Produkt begutachten und danach seine Kaufentscheidung treffen. Der Bauherr kauft ein künftig zu erstellendes Bauwerk. Daher braucht er andere Mechanismen, um eine qualifizierte Auswahl unter den für ihn in Frage kommenden Bauunternehmen treffen zu können. Präqualifikationsverfahren gab es zuvor in fast allen europäischen Ländern, jedoch nicht in Deutschland. Dies war ein großer Nachteil für deutsche Bauunternehmen: Sie mussten die jeweiligen landesspezifischen Präqualifikationsverfahren durchlaufen, während ausländische Bauunternehnmen ungehindert auf dem deutschen Markt mitbieten konnten.
Diese Wettbewerbsungleichheit ist mit ein Grund dafür, dass die Renditen der deutschen Bauunternehmen im europäischen Vergleich zu gering sind. Mit der Einführung der Präqualifikation in Deutschland ist dieser Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen ausgeglichen. Die Präqualifikation stellt daher die Chancengleichheit wieder her.
Das Präqualifikationsverfahren ermöglicht eine bessere Bekämpfung von illegalen Praktiken in der Bauwirtschaft. Es bietet die Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen und bedeutet für technisch qualifizierte und fähige Unternehmen, an einem gerechten und ihren Kenntnissen entsprechenden Wettbewerb teilzunehmen. Die Marktchancen für die Unternehmen der deutschen Bauwirtschaft werden somit verbessert.
Die präqualifizierten Unternehmen werden in eine bundesweit einheitliche, vom "Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen" geführte Internet-Liste eingetragen. Die Liste ist öffentlich zugänglich. (www.pq-verein.de). Die Gültigkeit der Präqualifikation ergibt sich aus der aktuellen elektronischen Liste. Wegen des Nachweises von Präqualifizierungsstellen können Sie sich an die Verbandsgeschäftsstellen wenden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Erlass vom 17. Januar 2008 festgelegt, dass ab dem 1. Oktober 2008 bei Vergaben des Bundeshochbaus im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins der Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (BQ-Liste) nachgewiesen haben. Die Vergabestelle soll auf diese Weise von der Prüfung der Eignung der Unternehmer weitgehend entlastet werden.