VOB-Stelle

Niedersächsische VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle

Seit fast 50 Jahren praktiziert das Land Niedersachsen mit der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle unter dem Vorsitz des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums eine Form freiwilliger Streitschlichtung bei öffentlichen Bauaufträgen. Aufgabe dieser Institution ist es, bei Meinungsverschiedenheiten im Rahmen von VOB-Verträgen Stellungnahmen abzugeben, um so zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zu vermitteln und Streit zu schlichten.

Die Geschäftsführung der VOB-Stelle wechselt im zweijährigen Turnus zwischen den Verbänden der Bauindustrie und des Baugewerbes. Derzeit obliegt sie dem Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V., Eichstraße 19, 30161 Hannover, Telefon: 0511 34834-222.

Die VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle ist paritätisch mit Vertretern der niedersächsischen Landesverbände der Bauindustrie, des Baugewerbes, des Handwerks sowie Vertretern oberster Landesbehörden zusammengesetzt.

Ihre Stellungnahmen werden von den streitenden Parteien durchweg als Grundlage für die Lösung aufgetretener Differenzen herangezogen. Damit erfüllt die VOB-Stelle außerhalb der Gerichtsbarkeit eine wichtige, dem Rechtsfrieden dienende Funktion.

Die VOB-Stelle kann sowohl von Auftraggeber- als auch von Auftragnehmerseite angerufen werden. Voraussetzung ist, dass die dem Streit zugrundeliegenden Tatsachen feststehen, also ein unstreitiger Sachverhalt vorliegt.

Die VOB-Stelle entscheidet über konkrete Auslegungsfragen zu VOB/A, VOB/B und VOB/C.

Für die Mitgliedsunternehmen des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen sind die abgeschlossenen VOB-Fälle im Mitglieder-Informationssystem (MIS) abrufbar.

Zum Download anbei ein Info-Blatt zur Anrufung der VOB-Stelle.